Allgemeine Förderlinie
Die nächste Bewerbungsphase beginnt am 10. März und schließt am 23. März 2025.
Wen wir fördern
Eine Medienorganisation bzw. ihr Vorhaben ist förderfähig, sofern alle nachstehenden Anforderungen erfüllt werden:
- registrierter Hauptsitz entweder in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
- Die Organisation muss gemeinwohlorientiert sein. Das bedeutet, dass die Umsätze ihrer Arbeit überwiegend mit der Absicht erwirtschaftet werden, den Journalismus in seiner gesellschaftlichen Aufgabe zur Förderung der Volksbildung und der Demokratie zu stärken.
- Sie arbeitet auf Grundlage anerkannter journalistisch-redaktioneller Standards, und verpflichtet sich den Grundsätzen ihres landesspezifischen Presserats.
- Es existiert bereits ein funktionierendes gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell. Folglich können ein Proof-of-Concept für das journalistische Angebot und ein Product-/Market-Fit nachgewiesen werden, der erste Umsätze aus mehreren Erlösquellen überwiegend aus dem DACH-Raum belegt.
- Das Wachstum gemeinwohlorientierter Erlösquellen steht im Zentrum des Vorhabens, anstatt lediglich die Fortsetzung des Business-as-usual zu beantragen.
Der Media Forward Fund kann derzeit keine Förderungen vergeben für:
- Schulen, Hochschulen, öffentliche Forschungseinrichtungen
- öffentlich-rechtliche Medien
- Interessensverbände
- Einzelunternehmen oder Einzelpersonen, die nicht Teil einer Organisation sind
- Service- und Technologieanbieter
- Plattformen, die mehrheitlich journalistische Inhalte Dritter kuratieren
- PR- oder Nachrichtenagenturen
- Produktionsfirmen
- Organisationen, die sich noch in Gründung befinden
Info-Events
Mit jeder Ausschreibung veranstalten wir drei online Info-Events (1x auf Deutsch, 1x auf Englisch, 1x auf Französisch) im Umfang von ca. 60-90 Minuten, um euch den Media Forward Fund und den Auswahlprozess vorzustellen. Fragen können vorab mit der Anmeldung eingereicht oder live beim Event gestellt werden.
26. Februar 2025: 12:30-14:00 Uhr (deutsch)
10. März 2025: 12:30-14:00 Uhr (englisch)
13. März 2025: 12:30-14:00 Uhr (französisch)
Wie wir fördern
Mit unserer Förderung unterstützen wir Medienorganisationen beim Wachstum, die mit einem konkreten Vorhaben ihren nächsten Entwicklungsschritt hin zu verstärkter finanzieller Tragfähigkeit erreichen wollen und hierfür Ansätze nutzen, die sich von bestehenden Angeboten, Formaten, Vertriebswegen oder Erlösmodellen im DACH-Raum und/oder in ihrem eigenen Markt abheben.
Das geförderte Vorhaben als Teil einer langfristigen Strategie zahlt dabei auf die Weiterentwicklung der geförderten Organisation, ihrer journalistischen Arbeit und insbesondere auf das Wachstum ihres gemeinwohlorientierten Geschäftsmodells ein.
In der allgemeinen Förderlinie fördern wir regionale/lokale und nationale/überregionale Medien:
Organisationsförderung
für kleine Non-Profit-Medien-organisationen
Für kleine gemeinnützige Medien-organisationen vergibt der Fund Organisationsförderungen (inkl. projektungebundener Kosten) von in der Regel bis zu 400.000 Euro für zwei Jahre.
Kleine Medien haben bis zu 30 Vollzeitäquivalente in der gesamten Organisation.
Projektförderung bzw. -finanzierung
für kleine For-Profit- und große Medienorganisationen
Für kleine gemeinwohlorientierte For-Profit-Medienorganisationen stellt der Fund in der Regel bis zu 400.000 Euro für zwei Jahre bereit. *
Große Medienorganisationen – egal ob Non-Profit oder For-Profit – sind förderfähig, wenn sie Projekte im Verhältnis 50:50 co-finanzieren. In der Regel werden bis zu 200.000 Euro für zwei Jahre bereitgestellt. *
Große Medien haben mehr als 30 Vollzeitäquivalente in der gesamten Organisation.
* Im Fall von For-Profit-Organisationen handelt es sich bei den Summen um Bruttoangaben.
Zusätzlich zu unserem finanziellen Beitrag stellen wir unseren Förderpartner*innen auch ergänzende Formen der Unterstützung bereit, wie z.B. „Capacity Building“ im Rahmen unseres „Campus“-Programms.
Die tatsächlichen Bedarfe eruieren wir dabei gemeinsam im Dialog.
Der Media Forward Fund kann keine Förderungen vergeben für:
- Gründung von Organisationen
- Kongress- und Netzwerkanlässe, Events
- Studien, Begleitforschung, einzelne Recherchevorhaben
- Stipendien
- (Pilotierung) technischer Lösungen oder eines Services für Medienschaffende oder Medienhäuser (Infrastruktur)
- Nachfinanzierung eines bereits laufenden Projekts
Übersicht Förderungen allgemeine Förderlinie
Non-Profit | For-Profit* | ||
kleine Organisation | Organisationsförderung | 400.000, - € | Projektfinanzierung |
große Organisation | Projektförderung | 200.000, - € 50:50 Co-Finanzierung | Projektfinanzierung |
max. Förderdauer | 24 Monate | ||
Ausschreibungszeitraum | ca. alle sechs Monate |
* Im Fall von For-Profit-Organisationen handelt es sich bei den Summen um Bruttoangaben.
Übersicht förderfähige Kosten
Organisationsförderung | Projektförderung | |
---|---|---|
Personalkosten Gehaltskosten, die weder unmittelbar noch regelmäßig ausbezahlt werden, wie z. B. Sonderzahlungen, Sachleistungen, Prämien und andere Leistungen sowie Abfertigungen sind nicht förderfähig | Angestellte (Voll- und Teilzeit) | Angestellte (Voll- und Teilzeit) |
Büro- und Verwaltungsausgaben |
| / |
Reise- und Unterbringungskosten Reisekosten richten sich nach dem Bundesreisekostengesetz und der Übersicht zu Übernachtungspauschalen 2023/2024 im Ausland des Bundesfinanzministeriums |
| max. 10% der beantragten Fördersumme
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Dienstleistungen Honorare für freie Dienstnehmer*innen, Beratung, Werkleistungen |
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Kosten im Zusammenhang mit eigenen Veranstaltungen oder Sitzungen (außer DL, s.o.) |
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Aus- und Weiterbildung |
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Kosten für die Anschaffung technischer Anlagen und Maschinen, insbes. aktivierbare Investitionen in materielle Anlagewerte |
| / |
Sammelposition „unvorhergesehene Kosten“ | max. 2 % der beantragten Fördersumme | / |
Wir bitten außerdem zu beachten, dass wir bei Non-Profit-Medienorganisationen keine Kosten finanzieren können, die dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind. Das sind zum Beispiel Kosten für den Betrieb oder die Entwicklung eines Online-Shops zur Vermarktung von Produkten oder der Verkauf von Getränken / Speisen im Rahmen von eigenen Veranstaltungen.
Bei einer Zusammenarbeit mit einer For-Profit-Medienorganisation können wir keine Aktivitäten unterstützen, welche die gewerblichen Vertriebsaktivitäten des For-Profit-Unternehmens stärken (z.B. ein Newsletter, der nur an zahlende Abonnent*innen ausgesendet wird oder veröffentlichte Inhalte, die hinter einer Paywall liegen). Zudem dürfen keine Wirtschaftsgüter durch die Mittel des Media Forward Fund finanziert werden, die – unentgeltlich - in das Eigentum der For-Profit-Organisation übergehen (zum Beispiel die Programmierung einer App, die eine Erhöhung des Verkaufswerts der App und somit auch des Unternehmens zur Folge hätte oder die Entwicklung einer Online-Plattform).
Zeitplanung Ausschreibung allgemeine Förderlinie 2025 (HJ 1)
Phase Auswahlprozess | vorläufiger Zeitraum (Anpassungen sind möglich) |
---|---|
Kurzintro | 10. März bis 23. März 2025 |
Beurteilung der Förderfähigkeit und Entscheidung über Einladung zu Erstgespräch | |
Info-Events (online) | 26. Februar 2025: 12:30-14:00 Uhr (deutsch) 10. März 2025: 12:30-14:00 Uhr (englisch) 13. März 2025: 12:30-14:00 Uhr (französisch) |
Erstgespräch | fortlaufend bis 02. April 2025 |
Beurteilung der Förderfähigkeit und Entscheidung über Einladung zu Antragserstellung | |
Beratungsgespräche Antragsdesign | 26. März bis 11. April 2025 |
Antragserstellung (innerhalb von max. drei Wochen) | fortlaufend bis 11. Mai 2025 |
Due Diligence & Erstellung Pitchdeck | 03. Juni 2025 bis 20. Juni 2025 |
Pitch vor der Jury | 08. Juli 2025 |
Förderentscheidung | KW 29/ 2025 |
Häufig gestellte Fragen
Auf unserer FAQ-Seite finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dieser Förderlinie.
Wonach wir auswählen
Im Auswahlprozess stehen drei Bereiche im Vordergrund: eure journalistische Arbeit, eure Organisation und das vorgeschlagene Vorhaben. Ausschlaggebend für die Beurteilung sind hierbei die folgenden fünf übergeordneten Auswahlkriterien:
Transformation
- Wir fördern gemeinwohlorientierte Medien und Projekte, welche die Rolle der Medien in unserer Gesellschaft nachhaltig stärken und einen transformativen Mehrwert für den Mediensektor schaffen können. Dabei setzen sie auf Herangehensweisen, die sich von bestehenden Ansätzen im DACH-Raum und/oder in ihrem eigenen Markt abheben.
- Wir glauben, dass die Nachhaltigkeit des Journalismus insbesondere von veränderten Arbeitsabläufen in den Redaktionen, der Interaktion mit Nutzer*innen und dem Mut zu neuen Geschäftsmodellen abhängt
Wir prüfen deshalb unter anderem das Transformationspotenzial der Förderung für die Organisation nach innen durch die Realisierung eines nächsten Entwicklungsschritts und nach außen durch die Anwendung neuer Herangehensweisen. In diesem Kontext interessiert uns, ob ein tragfähiges und zukunftsfähiges Geschäftsmodell in Aussicht steht, ein Skalierungspotenzial vorliegt, das Verhältnis von Kosten und erwartbarer Wirkung im Förderantrag stimmig ist, und ob das Vorhaben Teil einer langfristigen Strategie ist.
Nutzerzentrierung
- Wir fördern Medien und Projekte, die für (lokale) Gemeinschaften berichten, die Teilhabe an (politischen) Entscheidungen ermöglichen und die für eine pluralistische Gesellschaft sowie für die liberale Demokratie eintreten.
- Medien, die den Informationsbedarf der Allgemeinheit oder einer spezifischen Nutzergruppe decken wollen, müssen vertrauenswürdig sein.
Wir prüfen deshalb unter anderem den nutzerzentrierten Arbeitsfokus und die Bedarfsanalyse in der Zielgruppe.
Vielfalt
- Wir fördern insbesondere Medien und Projekte, die für „underserved communities“ berichten, damit der Journalismus in Zukunft allen gesellschaftlichen Gruppen besser dient – insbesondere jenen, die in der Vergangenheit in den Medien vernachlässigt wurden.
Wir prüfen deshalb unter anderem die Adressierung struktureller Lücken oder Lücken in der regionalen/lokalen oder in der nationalen/überregionalen Berichterstattung, die Zugänglichkeit der Berichterstattung insbesondere für „underserved communities“ und die Repräsentation dieser Zielgruppen in den eigenen Reihen der antragsstellenden Organisationen.
Unabhängigkeit
- Wir fördern Medien, damit diese auch in Krisen kritisch und unabhängig berichten –
auch unabhängig von uns: Wir mischen uns niemals in die Berichterstattung der geförderten Medien und Projekte ein. Die Pressefreiheit ist einer der Grundpfeiler der liberalen Demokratie.
Wir prüfen deshalb unter anderem die (nachweisbar vorgesehene) strukturelle und personelle Trennung zwischen redaktionell-inhaltlichen und kommerziellen Bereichen, die inhaltliche Unabhängigkeit von Anzeigeaufträgen und die Krisenresilienz durch eine strategische Organisationsentwicklungs- und langfristig nachhaltige Finanzplanung.
Qualität
- Wir fördern Medien, die ihre Arbeit entlang anerkannter journalistisch-redaktioneller
Standards ausrichten. Im Mittelpunkt des Qualitätsjournalismus stehen Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Sachlichkeit, Transparenz und Unabhängigkeit.
Wir prüfen deshalb unter anderem die Selbstverpflichtung zur Arbeit nach den Grundsätzen des länderspezifischen Presserats, festgeschriebene redaktionelle Standards und institutionalisierte Mechanismen, um diese zu überwachen, das Vorhandensein fachlicher und journalistischer Kompetenz und die Offenlegung von Finanzquellen
Zusätzlicher Hinweis:
Die Förderwürdigkeit wird zudem von den folgenden zusätzlichen Kriterien bedingt:
- Durchschnittlicher Anteil eigener Werke pro Tag an all den Werken der Gesamtorganisation (ohne Agenturmeldungen und ohne überwiegend KI-generierte Inhalte) liegt über 70 %.
- Anteil der regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen von Nutzenden am gesamten digitalen Erlös der Gesamtorganisation (ohne E-Paper bei Printverlagen) liegt über 30 %. (Gilt nur für große Medien)
Auswahlprozess
1. Kurzintro
Über ein Online-Formular bestätigt ihr, unsere Grundanforderungen der Förderwürdigkeit zu erfüllen und stellt eure Organisation sowie euer Vorhaben prägnant vor.
Achtet bitte darauf, dass der Link zur Kurzintro aus technischen Gründen nur einmal genutzt und eure Antworten auf die Fragen nicht zwischengespeichert werden können. Es erfolgt keine automatische Eingangsbestätigung.
2. Erstgespräch
Sofern ihr förderwürdig seid und euer Vorhaben zu unseren Förderzielen passt, möchten wir euch gern bei einem maximal 30-minütigen Telefon-/Videogespräch näher kennenlernen. Für das Gespräch sollte kein zusätzlicher Vorbereitungsaufwand anfallen.
Vorschau Leitfragen Erstgespräch
3. Erstellung Förderantrag (davor freiwilliges Beratungsgespräch zum Antragsdesign)
Wenn ihr uns im Erstgespräch hinsichtlich unserer fünf übergeordneten Auswahlkriterien überzeugt habt, erhaltet ihr von uns eine Einladung zur Antragserarbeitung. Bevor ihr jedoch mit dem Antrag loslegt, habt ihr die Option für ein freiwilliges Beratungsgespräch. Ziel des Gesprächs ist es, gemeinsam inhaltliche und formelle Fragen zu klären und Ideen für die Ausgestaltung eines geeigneten Vorhabens sowie für die Entwicklung eines überzeugenden Antragsnarrativs auszutauschen.
Für die Ausarbeitung eures Förderantrags und die dazugehörigen Anlagen habt ihr insgesamt 3 Wochen Zeit.
Eurem Antrag sind außerdem folgende Anlagen beizufügen:
- Vorhabenplan anhand von Meilensteinen
- Finanzierungsübersicht und -planung (inkl. Betriebsbudgetplan für das laufende Jahr)
- Traffic- und Lesermarktplanung für das laufende Jahr
- aktueller oder vorläufiger Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres
- aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug (inkl. Gesellschafterliste)
- ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zum Status der Non-Profit-Einrichtung (nur bei gemeinnützigen Organisationen aus Österreich oder der Schweiz)
- für das Vorhaben relevanter letzter Jahresbericht (optional)
- Redaktionsstatuten (optional)
- Strategie- oder Businessplan (optional)
- Evaluationsbericht(e) (optional)
Vorschau Finanzierungsübersicht und -planung
Vorschau Traffic- und Lesermarktplanung
4. Due Diligence & Pitchdeck
Nach umfassender Prüfung eures Antrags setzen wir den Auswahlprozess mit den aussichtsreichsten Vorhaben fort. Dabei unterstützen wir euch mit Feedback bei der Erarbeitung eures Pitchdecks und bei etwaigen Nachbesserungen von euren Anträgen, während wir im Media Forward Fund-Team den Due Diligence-Prozess zu euren Organisationen vertiefen.
5. Pitch vor der Jury
Im letzten Schritt stellt ihr euer Vorhaben auf Grundlage eures Pitchdecks unserer Jury in einem 30-40-minütigen Pitch persönlich in Berlin vor. Pro Organisation werden die Reisekosten für bis zu zwei Personen von uns übernommen.
Anschließend erhaltet ihr Rückmeldung von uns über die Entscheidung der Jury.
Solltet ihr dieses Mal nicht erfolgreich gewesen sein, habt ihr die Möglichkeit, ausführliches Feedback zu erhalten.
Guideline Bewerbung
In unserer Guideline zur Bewerbung findet ihr neben einer Checkliste zu unseren Anforderungen für eure Förderfähigkeit die wichtigsten Infos zur Kurzintro, dem Antrag und der Due-Diligence-Prüfung sowie dem Pitch vor der Jury zusammengefasst.
Kontakt & Feedback
Als noch sehr junge Organisation verstehen wir uns als Team, das mit und von seinen Bewerbenden und Förderpartner*innen lernt. Wenn ihr also Feedback zu unserer Website, unserem Bewerbungs- und Auswahlprozess oder der Zusammenarbeit mit uns habt, schreibt uns gern hier anonym oder meldet euch unter funding@mediaforwardfund.org.