Häufig gestellte Fragen

Die nachstehenden Angaben gelten für die aktuelle Ausschreibung. Die FAQs werden bei Bedarf mit jeder Ausschreibung aktualisiert.  

Info-Events

Mit jeder Ausschreibung veranstalten wir zwei online Info-Events (1x auf Deutsch, 1x auf Englisch) im Umfang von ca. 60-90 Minuten, um euch den Media Forward Fund und den Auswahlprozess vorzustellen. Fragen können vorab mit der Anmeldung eingereicht oder live beim Event gestellt werden. Anmeldungen sind abgeschlossen.

27. August 2024: 12:30-14:00 Uhr (auf Englisch)    

30. Juli 2024: 12:30-14:00 Uhr (auf Deutsch)

Förderung

Was ist die maximale Fördersumme?

Organisationsförderung: Die maximale Fördersumme beträgt 400.000,- € über die gesamte Laufzeit von bis zu zwei Jahren, wobei höhere Fördersummen möglich sind. Für Organisationsförderung können sich kleine Medien mit bis zu 30 angestellten Vollzeitäquivalenten in der Gesamtorganisation bewerben.

Projektförderung: Die maximale Fördersumme für Projektförderung beträgt 200.000,- € über die gesamte Projektlaufzeit von bis zu zwei Jahren, wobei höhere Fördersummen möglich sind. Sowohl kleine als auch große Medien können sich für die Projektförderung bewerben. Bei größeren Medien co-finanzieren wir die Projekte im Verhältnis 50:50.  Wenn euer Projekt als großes Medium also beispielsweise insgesamt 400.000,- € kostet, finanziert der Media Forward Fund die Hälfte, sprich 200.000,- €. 

Aufgrund der deutschen Abgabenordnung gilt es für uns in jedem Einzelfall auf Basis der Informationen aus der Kurzintro und dem Erstgespräch zu entscheiden, welche Form der Förderung jeweils am geeignetsten ist. Im Fall von For-Profit-Organisationen kann dies bedeuten, dass wir euch aufgrund eurer Rechtsform ausschließlich für eine Projektförderung zulassen können, allerdings für das höhere Fördervolumen von bis zu 400.000,- Euro, das sonst für die Organisationsförderung vorgesehen ist, und ohne 50:50 Co-Finanzierung. 

Was ist die maximale Förderdauer?

Die maximale Förderdauer für Organisations- und Projektförderungen beträgt 24 Monate.

Woher wissen wir, ob wir ein kleines Medium oder ein großes Medienhaus sind?

Die Einordnung der Organisationsgröße erfolgt auf Grundlage der Angaben in der Kurzintro. Ausschlaggebend ist die aktuelle Anzahl hauptamtlicher / angestellter Mitarbeitender in eurer Gesamtorganisation (Vollzeitäquivalente). Kleine Medien haben bis zu 30 Vollzeitäquivalente. 

Kleine Medien können sowohl Projekt- als auch für die Organisationsförderung beantragen. Große Medienunternehmen hingegen ausschließlich Projektförderung.

Aufgrund der deutschen Abgabenordnung gilt es für uns in jedem Einzelfall auf Basis der Informationen aus der Kurzintro und dem Erstgespräch zu entscheiden, welche Form der Förderung jeweils am geeignetsten ist. Im Fall von For-Profit-Organisationen kann dies bedeuten, dass wir euch aufgrund eurer Rechtsform ausschließlich für eine Projektförderung zulassen können, allerdings für das höhere Fördervolumen von bis zu 400.000,- Euro, das sonst für die Organisationsförderung vorgesehen ist, und ohne 50:50 Co-Finanzierung. 

Was ist der Unterschied zwischen Gesamtorganisation und Subeinheit?

Mit Gesamtorganisation meinen wir die übergeordnete Organisation (z.B. Konzern, Träger, Tochterorganisation), in der die antragsstellende Subeinheit (z.B. Redaktion, Nachrichtenportal) organisiert ist. 

Diese Differenzierung wird vor allem für große Medienhäuser zutreffen. Bei kleineren Medien hingegen werden Gesamtorganisation und antragsstellende Subeinheit oftmals identisch sein. 

Wir sind eine Tochterorganisation einer ausländischen Organisation, haben noch kein Angebot in Deutschland, Österreich oder Schweiz und wollen nun unser Medienangebot erstmals in die DACH-Region bringen. Fördert der Fund die Erprobung eines neuen Marktes?

Nein. Der Fund vergibt nur Förderungen für Organisationen oder Projekte, die bereits einen Proof of Concept in einem der drei DACH-Länder vorweisen können, um sicherzustellen, dass es für das Medienangebot nicht nur im Herkunftsland, sondern auch in Deutschland, Österreich oder Schweiz Zielgruppen und Markt gibt. Außerdem erhöht dies die Chancengleichheit zwischen regional entwickelten Angeboten und Angeboten, die aus internationalen Märkten in den DACH-Raum expandieren wollen.

Was ist der Unterschied zwischen Projekt- und Organisationsförderung?

Bei der Projektförderung fördern wir ein einzelnes abgegrenztes Vorhaben (Projekt). Gefördert werden dabei nur die direkt mit dem Projekt zusammenhängenden Ausgaben. 

Bei der Organisationsförderung (core funding) fördern wir einen nicht abgegrenzten Teil der Ausgaben. Die Organisation kann frei über den Einsatz der Förderung entscheiden. Gefördert wird also die Organisation als Ganzes, ihre gesamte Tätigkeit. 

Welche Kosten sind im Rahmen der Organisationsförderung förderfähig?

Eine Übersicht zu den förderfähigen Kosten bei Organisationsförderung findet ihr in der "Übersicht förderfähige Kosten" unter Bewerben.

Welche Kosten sind im Rahmen der Projektförderung förderfähig?

Eine Übersicht zu den förderfähigen Kosten bei Projektförderung findet ihr in der "Übersicht förderfähige Kosten" unter Bewerben.

Müssen Eigenmittel eingebracht werden?

Im Rahmen der Projektförderung co-finanziert der Media Forward Fund bei großen Medien Projekte im Verhältnis 50:50. Die Förderung setzt bei großen Medien also den Einsatz von Eigenmitteln voraus.

Wie oft schreibt der Media Forward Fund im Jahr aus?

Der Media Forward Fund wird voraussichtlich dreimal im Jahr ausgeschrieben.

Wir wurden schon einmal beim Media Forward Fund abgelehnt. Können wir uns nochmal bewerben?

Ja, eine erneute Bewerbung ist im Ausschreibungszeitraum möglich.

Förderfähigkeit

Was sind die Grundanforderungen an uns, um förderwürdig im Sinne des Media Forward Funds zu sein?
  • Eure übergeordnete Organisation (z.B. Konzern, Träger) – oder ihr als Tochterorganisation einer ausländischen Organisation – habt euren Sitz entweder in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. 
  • Ihr verfügt über einen Businessplan und habt den Proof of concept für ein funktionierendes Geschäftsmodell für eines der DACH-Länder erbracht oder dieses bereits fest etabliert. 
  • Ihr arbeitet auf der Grundlage anerkannter journalistisch-redaktioneller Standards, die ihr öffentlich dokumentiert (oder plant dies zu tun) und verpflichtet euch den Grundsätzen des Pressekodex. 
  • Bei euch herrscht eine klare strukturelle und personelle Trennung zwischen redaktionell-inhaltlicher und kommerzieller Leitung.
  • Ihr seid gemeinwohlorientiert.
Gibt es Unterschiede bei den Grundanforderungen an die Förderwürdigkeit zwischen großen und kleinen Medienorganisationen?

Die Förderwürdigkeit von Medienorganisationen mit mehr als 30 Vollzeitäquivalenten wird zudem von den folgenden zusätzlichen Kriterien bedingt: 

  • Der durchschnittliche Anteil eigener Werke pro Tag an all den Werken der Gesamtorganisation (ohne Agenturmeldungen und ohne überwiegend KI-generierte Inhalte) muss bei über 70 % liegen.
  • Der Anteil der regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen von Nutzenden am gesamten digitalen Erlös der Gesamtorganisation (ohne E-Paper bei Printverlagen) muss bei über 30 % liegen.
Was fördert der Media Forward Fund nicht?
  • öffentlich-rechtliche Medien 
  • Interessensverbände
  • Kongress- und Netzwerkanlässe
  • Studien, Begleitforschung oder einzelne Recherchevorhaben 
  • Stipendien
  • Einzelunternehmen oder Vorhaben von Einzelpersonen, die nicht Teil einer Organisation
  • Vorhaben, die sich noch in der Ideenphase befinden
  • Organisationen oder Projekte, die nur ein weiteres, gleiches Angebot neben vielen anderen bereitstellen und damit keine strukturelle oder inhaltliche Lücke schließen, die außer ihnen sonst niemand adressieren würde (Zusätzlichkeit)
  • Nachfinanzierung eines bereits laufenden Projekts
Können wir uns als nicht gemeinnützige Organisation bewerben?

Antragsstellende Organisationen, die nicht gemeinnützig sind, müssen gemeinwohlorientiert arbeiten. Das bedeutet, dass die Gewinne des Mediums mit der Absicht erwirtschaftet werden, der Stärkung des Journalismus zu dienen. 

Können wir uns bewerben, obwohl wir unsere Organisation noch nicht gegründet oder unser Vorhaben noch nicht getestet haben?

Nein. Der Fund steht für Projekte nach der Ideenphase offen.  Sobald ein gewisser Organisationsgrad, ein Businessplan und erste Belege des Product/Market-Fits vorhanden sind, steht euch der Fund offen.

Kann ich mich als Einzelunternehmer*in bewerben?

Nein. Wir können leider weder Einzelunternehmen noch Vorhaben von Einzelpersonen fördern, die nicht Teil einer Organisation. 

Auswahlprozess

In welchen Sprachen können wir uns bewerben?

Bewerbungen nehmen wir auf Deutsch oder Englisch entgegen. Die Sprache, in der ihr publiziert, spielt allerdings keine Rolle für die Bewerbung.

In welcher Währung sollen finanzielle Angaben gemacht werden?

Angaben können sowohl in Euro als auch Schweizer Franken gemacht werden. Lediglich die Angabe zur Gesamthöhe der beantragten Förderung sollte an den ausgewiesenen Stellen in Euro vorgenommen werden.

Wie sieht der Auswahlprozess aus?

Der Auswahlprozess gliedert sich in fünf Stufen: 1) Kurzintro, 2) Erstgespräch, 3) Erstellung Förderantrag, 4) Due Diligence & Erstellung Pitchdeck, 5) Pitch vor der Jury. 

Was sind die Auswahlkriterien?

Im Auswahlprozess stehen drei Bereiche im Vordergrund: eure journalistische Arbeit, eure Organisation und das vorgeschlagene Vorhaben. Ausschlaggebend für die Beurteilung sind hierbei unsere fünf übergeordneten Auswahlkriterien.

Bis wann müssen wir unsere Kurzintro ausfüllen?

Die Möglichkeit zum Ausfüllen der Kurzintro ist bis 6. September 2024 offen. Je früher ihr das Kurzintro-Formular ausfüllt, desto eher können wir bei Eignung ein Erstgespräch führen und entscheiden, ob ihr für eine Antragsstellung in Frage kommt. 

Wie bereiten wir uns für das Erstgespräch vor?

Im Erstgespräch von ca. 30 Minuten möchten wir uns einen ersten persönlichen und näheren Eindruck von euch, eurer Arbeit und eurem Vorhaben machen. Für das Gespräch sollte kein zusätzlicher Vorbereitungsaufwand anfallen. Möchtet ihr euch dennoch intensiver vorbereiten, könnt die Leitfragen für das Gespräch einsehen. 

Vorschau Fragen Erstgespräch 

Wie können wir unseren Förderantrag einreichen?

Wenn sich eure Förderfähigkeit durch eure Angaben in der Kurzintro und im Erstgespräch bestätigt hat, seid ihr zugelassen, euren Förderantrag über ein Formular in unserem Förderportal einzureichen. Hierzu erhaltet ihr von uns einen Anmeldelink per E-Mail, über den ihr euch anmelden und auf das Formular zugreifen könnt. Am Ende des Formulars findet ihr ebenfalls die Upload-Funktion für die notwendigen Anlagen.

Wie viel Zeit haben wir für die Erarbeitung des Förderantrags?

Die maximale Zeit für die Erarbeitung des Förderantrags ist auf 5 Wochen begrenzt. 

Je früher ihr das Kurzintro-Formular ausfüllt, desto eher können wir eure Förderfähigkeit feststellen, ein Erstgespräch führen und euch zur Antragstellung einladen. Erstgespräche führen wir bis 13. September 2024 durch. Falls ihr also spät dran seid, bleiben euch mindestens drei Wochen bis zum 4. Oktober 2024, um euren Förderantrag zu erarbeiten und einzureichen. 

Welchen Umfang sollte unser Förderantrag haben?

Ihr reicht euren Förderantrag und die notwendigen Anlagen über ein Formular in unserem Förderportal ein. Neben einem Feld zu euren allgemeinen Angaben sind insgesamt 16-17 Fragen zu beantworten, wobei in manchen Fällen eure Antworten aus der Kurzintro automatisch übernommen werden. Je Frage haben wir Richtwerte für die Zeichenanzahl hinterlegt. Allerdings wird es keine automatische Zeichenbegrenzung geben, damit ihr euch nicht mit dem Kürzen von Sätzen abmühen müsst. Dennoch empfehlen wir euch, euch an den Richtwerten zu orientieren. Ausgewiesene Fragen können zudem stichpunktartig beantwortet werden. 

Vorschau Förderantrag Projektförderung

Vorschau Förderantrag Organisationsförderung

Bis wann müssen wir unseren Förderantrag einreichen?

Sobald ihr den Anmeldelink per E-Mail zu unserem Förderportal erhalten habt, könnt ihr mit der Erarbeitung eures Förderantrags über das Formular beginnen. Förderanträge nehmen wir über das Förderportal bis zum 4. Oktober 2024 an.

Wir haben unseren Antrag bereits eingereicht, aber seither nicht wieder zurückgehört.

Ihr jedem Fall erhaltet ihr von uns eine Rückmeldung bis zur KW 43 2024.

Unser für das Vorhaben relevanter Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres liegt uns noch nicht vor. Können wir uns trotzdem bewerben?

Ja. Fügt in diesem Fall bitte euren vorläufigen Jahresabschluss bei oder andere aussagekräftige Finanzdaten (z.B. interner Finanzbericht).

Wir müssen unsere Angaben aktualisieren, weil uns ein Fehler unterlaufen ist. Was sollen wir tun?

Nutzt hierfür bitte den Link, den wir euch eingangs für den Zugriff auf das Förderportal geschickt haben und aktualisiert die Angabe entsprechend. Solltet ihr die Aktualisierung nach der Einreichung vornehmen wollen, dann meldet euch bitte unter: funding@mediaforwardfund.org

Was wird von uns bei der Due-Diligence-Prüfung erwartet?

Die Due-Diligence-Prüfung basiert auf euren Angaben, Desktoprecherchen, euren eingereichten internen Dokumenten (Anlagen zum Förderantrag) und ein bis zwei Referenzgesprächen, die wir im Anschluss an die Beurteilung eures Antrags durchführen. Wir bitten euch deshalb im Förderantrag, uns zwei Referenzkontakte zu nennen, die eine aussagekräftige Beurteilung zu eurer Arbeit und eurer Organisation geben können. Zu gegebener Zeit werden wir euch bitten, uns mit den Referenzkontakten zu vernetzten, damit wir mit ihnen in die Terminabstimmung gehen können. 

Sollten wir feststellen, dass die mit eurem Förderantrag eingereichten internen Dokumente nicht aufschlussreich genug sind, werden wir euch zeitnah um weitere Informationen bitten.

Was muss das Pitchdeck beinhalten?

Das Pitchdeck in PowerPoint-Format mit einem Umfang von ca. 10-15 Slides sollte die wichtigsten Informationen aus eurem Förderantrag widerspiegeln. Wir schlagen euch hierfür eine übergeordnete dreiteilige Gliederung vor: 1) Wo wir herkommen und was uns antreibt, 2) Wo wir aktuell stehen und 3) Wo wir uns hin entwickeln wollen. Weitere Details und Empfehlungen hinsichtlich der Struktur und Formalia erhalten die zum Pitch zugelassenen Organisationen per E-Mail in einer How-to-Beschreibung.

 

Wie läuft der Pitch vor der Jury ab? Wie können wir uns vorbereiten?

Der Pitch vor der Jury findet vor Ort in Berlin persönlich statt. Eure Reisekosten werden von uns übernommen. Pro Organisation sind 45 Minuten vorgesehen, die wie folgt eingeteilt sind:

  • ca. 20 Minuten Pitchvortrag
  • ca. 15 Minuten Q&A
  • ca. 10 Minuten Beratungszeit der Jury 

Im Rahmen der Erarbeitungszeit eures Pitchdecks haben wir mindestens einen Feedbacktermin mit euch vorgesehen, bei dem wir euch Tipps zur Vorbereitung geben und ihr eure Fragen stellen könnt.

Wer sitzt in der Jury?

Die Jury setzt sich aus fünf Fachexpert*innen zusammen. Weitere Information finden Sie in unserem Eintrag vom 8. Oktober 2024 „Media Forward Fund stellt seine Jury vor

Wann erfahren wir nach dem Pitch über die Entscheidung der Jury?

Wir werden versuchen, euch schnellstmöglich über die Entscheidung der Jury in der KW 49 2024 zu informieren.

Wir haben eine Absage erhalten. Können wir Feedback bekommen?

Ja, wir bieten abgelehnten Organisationen grundsätzlich Feedback an. Weitere Informationen solltet ihr in der Nachricht mit unserer Absage erhalten haben.  

Zusammenarbeit

Wir haben einen Förderzusage erhalten. Was sind die nächsten Schritte?

Kurz nachdem ihr eine Förderzusage erhalten habt, werden wir euch den Fördervertragsentwurf zukommen lassen und mit euch einen zeitnahen Kick-off-Call terminieren. Auf die Abstimmung und Unterzeichnung des Fördervertrags folgt die Auszahlung der ersten Fördertranche i.H.v. 60% der Gesamtfördersumme. 

Im Rahmen des Kick-off-Calls werden wir eure Meilensteine diskutieren und für das erste halbe Jahr der Förderung verabschieden; ein geteiltes Erwartungsbild an die zukünftige Zusammenarbeit erarbeiten; Herausforderungen und Bedarfe besprechen und Fristen abstimmen.

Was steht im Fördervertrag?

Der Fördervertrag wird u.A. die Förderbestimmungen, die Fördersumme und -tranchen definieren, die Anforderungen an die Förderberichte sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Namensnennung.

Was sind die Erwartungen an den Umfang und die Frequenz für die Förderberichte?

Wir sehen einen kurzen schriftlichen Zwischenbericht (ca. 2-3 Seiten) nach der Hälfte der Förderzeit und einen schriftlichen Abschlussbericht (ca. 3-5 Seiten) nach Ende der Förderzeit vor. Zusammen mit den Berichten sind zudem Zwischen- bzw. Abschlussrechnungen über die Verwendung der Förderung und die entsprechenden Beleglisten einzureichen. 

Für den gesamten Förderzeitraum sind mindestens fünf Check-In-Gespräche vorgesehen:

  • Kick-off-Call
  • Check-In Nr. 1 nach ca. 6 Monaten
  • Halbzeitgespräch & Zwischenbericht (Check-In Nr. 2) nach ca. 12 Monaten
  • Check-In Nr. 3 nach ca. 18 Monaten
  • Abschlussgespräch & -bericht (Check-In Nr. 4) nach ca. 24 Monaten 

Wesentlicher Gegenstand der Check-In-Gespräche ist der Umsetzungsstand der vereinbarten Meilensteine und die damit verbundenen Learnings sowie die Festlegung und Anpassung der Meilensteine für die folgenden sechs Monate, aber auch das Finanzreporting auf Grundlage der ursprünglichen Planung.

Unsere Frage taucht hier nicht auf. Was sollen wir tun?

Wendet euch gern per E-Mail an funding@mediaforwardfund.org