Häufig gestellte Fragen zur allgemeinen Förderlinie

Förderung Förderfähigkeit Auswahlprozess Zusammenarbeit

Förderung

Was ist der Förderschwerpunkt der Allgemeinen Förderlinie?

Wir fördern gemeinwohlorientierte Medienorganisationen, die mit einem konkreten Vorhaben ihre finanzielle Tragfähigkeit ausbauen wollen.

Dabei schließen sie eine Lücke in der Berichterstattung und nutzen idealerweise Herangehensweisen, die sich von bestehenden Angeboten, Formaten, Vertriebswegen oder Erlösquellen im DACH-Raum und/oder in ihrem eigenen Markt unterscheiden.

Besonderer Fokus liegt dabei auf Organisationen, die für Zielgruppen berichten, die bislang vom Journalismus vernachlässigt werden.

Das Vorhaben als Teil einer langfristigen Strategie sollte dabei in seiner Gesamtheit auf die Weiterentwicklung der geförderten Organisation, ihrer journalistischen Arbeit und insbesondere auf das Wachstum ihres gemeinwohlorientierten Geschäftsmodells einzahlen.

Woher wissen wir, ob wir uns für eine Organisations- oder eine Projektfinanzierung bewerben können?

Der Fördertyp, dem ihr auf Grundlage eurer Angaben in der Kurzintro zugeordnet werdet, hängt von der Rechtsform eurer Organisation und ihrer Größe ab.

Auf Organisationsförderung können sich ausschließlich kleine Non-Profit- Medienorganisationen mit bis zu 30 Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der gesamten Organisation bewerben.

Auf Projektfinanzierung hingegen können sich sowohl kleine gemeinwohlorientierte For-Profit-Medienorganisationen als auch große Non-Profit- oder gemeinwohlorientierte For-Profit Medienorganisationen bewerben.

Was ist die maximale Fördersumme?

Bei kleinen Non-Profit-Medienorganisationen und kleinen gemeinwohlorientierten For-Profit-Medienorganisationen* vergibt der Fund in der Regel bis zu 400.000,- € über eine gesamte Laufzeit von bis zu zwei Jahren.

Bei großen Non-Profit-Medienorganisationen und großen gemeinwohlorientierten For-Profit-Medienorganisationen* co-finanziert der Fund Projekte in der Regel mit bis zu 200.000,- € über eine gesamte Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Wenn euer Projekt als großes Medium also beispielsweise insgesamt 400.000,- € kostet, finanziert der Media Forward Fund 200.000, - € und ihr die andere Hälfte.

* Im Fall von For-Profit-Medienorganisationen handelt es sich bei den Summen um Bruttoangaben.

Warum handelt es sich im Fall von For-Profit-Medienorganisationen um Bruttoangaben bei den Fördersummen?

Bei einer Kooperation mit einer For-Profit-Medienorganisation ist der finanzielle Beitrag, den der Fund dem Kooperationspartner zur Verfügung stellt, umsatzsteuerpflichtig. Da der Media Forward Fund die anfallende Umsatzsteuer als deutsches gemeinnütziges Unternehmen nicht als Vorsteuer abziehen kann, wirkt sich die Umsatzsteuer kostenerhöhend aus.

Wenn die For-Profit-Medienorganisation ihren Sitz in Österreich oder der Schweiz hat, kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen, wodurch nur der Nettobetrag an die For-Profit-Medienorganisation ausgezahlt werden kann.

Was ist die maximale Förderdauer?

Die maximale Förderdauer beträgt zwei Jahre (24 Monate) in der Allgemeinen Förderlinie

Woher wissen wir, ob wir ein kleine oder eine große Medienorganisation sind?

Die Einordnung der Organisationsgröße erfolgt auf Grundlage eurer Angaben in der Kurzintro. Ausschlaggebend ist die Anzahl hauptamtlicher / angestellter Mitarbeitender in eurer Organisation (Vollzeitäquivalente) zum Zeitpunkt der Bewerbung. Kleine Medien haben bis zu 30 Vollzeitäquivalente.

In der Kurzintro wird nach „verbundenen Unternehmen“, dritten Organisationen mit Kontrollbefugnissen oder sonstigen Organisationen, die in einem engeren Verhältnis zur antragstellenden Organisation stehen, gefragt. Was ist dafür der Hintergrund?

Wir wollen eure Medienorganisation kennenlernen. Dazu gehört auch, zu verstehen, in welchem (rechtlichen) Gefüge sie sich bewegt.

Die Frage hilft uns außerdem dabei, einschätzen zu können, ob euer Vorhaben für Organisationsförderung oder Projektfinanzierung qualifiziert ist und ob eine 100%-ige Finanzierung möglich ist oder mit 50% co-finanziert werden muss. Ist eure Organisation Teil einer größeren Gesamtorganisation, so wird bei der Beurteilung der Größe nicht die antragstellende Organisation, sondern die Gesamtorganisation herangezogen. Hat die Gesamtorganisation mehr als 30 VZÄ, so wäre ausschließlich Projektfinanzierung mit Co-Finanzierung möglich.

Möglicherweise arbeitet eure Organisation eng mit einer anderen Organisation/einem anderen Unternehmen zusammen – beispielsweise bewerbt ihr euch mit einer GmbH und es gibt zugleich noch einen gemeinnützigen Verein, der im Umfeld der GmbH aktiv ist. Auch der Hinweis auf dieses Gefüge ist hilfreich für uns.

Was ist mit Subeinheit gemeint?

Subeinheiten sind keine Körperschaften im rechtlichen Sinne. Mit Subeinheit meinen wir untergeordnete Organisationseinheiten einer Organisation, wie z.B. ein bestimmtes Redaktionsteam (zum Beispiel ein Ressort) oder ein eigenständiges Angebot (Magazin für Studierende).

Diese Differenzierung wird vor allem für große Medienhäuser zutreffen, die eine Vielzahl journalistischer Produkte bzw. Formate haben. Bei kleinen Medien hingegen werden oftmals noch keine Subeinheiten etabliert sein.

Was ist der Unterschied zwischen Projektfinanzierung und Organisationsförderung?

Mit unserer Förderung unterstützen wir Medienorganisationen, die mit einem konkreten Vorhaben ihren nächsten Entwicklungsschritt hin zu verstärkter finanzieller Tragfähigkeit erreichen wollen.

Bei Projektfinanzierung finanzieren wir ein einzelnes abgegrenztes Vorhaben (Projekt). Finanziert werden können ausschließlich jene Kosten, die in direktem Bezug zum beantragten Projekt stehen und vorrangig der Projektumsetzung dienen.

Bei Organisationsförderung, für die sich ausschließlich kleine Non-Profit- Medienorganisationen bewerben können, ist auch die Förderung von projektungebundenen Kosten möglich.

Gut zu wissen: Non-Profit-Medienorganisationen können wir keine Mittel zur Verfügung stellen, mit denen der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (zum Beispiel ein Online-Shop, Merchandise-Artikel) gestärkt wird.

Bei einer Zusammenarbeit mit einer For-Profit-Medienorganisation können wir keine Aktivitäten unterstützen, welche die gewerblichen Vertriebsaktivitäten des For-Profit-Unternehmens stärken (also zum Beispiel veröffentlichte Inhalte, die hinter einer Paywall liegen). Zudem dürfen keine Wirtschaftsgüter durch die Mittel des Media Forward Fund finanziert werden, die – unentgeltlich - in das Eigentum der For-Profit-Organisation übergehen (zum Beispiel die Programmierung/Weiterentwicklung einer App, die eine Erhöhung des Verkaufswerts der App und somit auch des Unternehmens zur Folge hätte).

Welche Kosten sind im Rahmen der Organisationsförderung förderfähig?

Eine Übersicht zu den förderfähigen Kosten bei Organisationsförderung findet ihr im PDF "Guideline zur Bewerbung" unter Bewerben.

Welche Kosten sind im Rahmen der Projektfinanzierung förderfähig?

Eine Übersicht zu den Kosten, die bei Projektfinanzierung finanziert werden können, findet ihr im PDF „Guideline zur Bewerbung“ unter Bewerben.

Müssen Eigenmittel eingebracht werden?

Im Rahmen der Projektfinanzierung co-finanziert der Media Forward Fund bei großen Medien Projekte im Verhältnis 50:50. Bei großen Medien wird also der Einsatz von Eigenmitteln vorausausgesetzt.

Zusätzlich zu eurem Förderangebot sollen Förderpartner*innen mit dem „Campus“-Programm unterstützt und in einer Community von gleichgesinnten Medienmacher*innen vernetzt werden. Was ist damit gemeint?

Zusätzlich zu unserem finanziellen Beitrag unterstützen wir im Rahmen des „Campus“-Programms mit Capacity Building, Coaching, Zugang zu Fortbildungsveranstaltungen und zu Community-Events. Außerdem vermitteln wir je nach Bedarf externe Berater*innen, die euch bei der Umsetzung eures Vorhabens individuell unterstützen. Diese Leistungen sind für unsere Förderpartner*innen kostenlos und kommen „on top“ zu unserem finanziellen Beitrag.

Wie oft schreibt der Media Forward Fund im Jahr aus?

Der Media Forward Fund schreibt mindestens dreimal im Jahr aus, darunter zweimal in der Allgemeinen Förderlinie.

Können wir uns auf mehrere Förderlinien gleichzeitig bewerben?

Nein, ihr könnt euch pro Organisation lediglich auf eine Förderlinie pro Ausschreibungsphase bewerben. Falls ihr unsicher seid, welche Förderlinie für euch geeigneter ist, meldet euch bei uns unter funding@mediaforwardfund.org

Kann man sich nach einer Absage innerhalb derselben Ausschreibungsphase auf eine andere Förderung bewerben?

Nein. Pro Ausschreibungsphase kann sich nur einmal und nur auf eine Förderlinie beworben werden.

Wir wurden schon einmal beim Media Forward Fund abgelehnt. Können wir uns nochmal bewerben?

Ja, eine erneute Bewerbung ist in der nächsten Ausschreibungsphase möglich.

Wir haben gesehen, dass der Media Forward Fund zukünftig auch thematische Förderlinien anbieten wird. Sollen wir mit unserer Bewerbung also besser warten, bis eine thematisch für uns passende Förderung ausgeschrieben wird?

Parallel zur Allgemeinen Förderlinie schreiben wir in der aktuellen Ausschreibungsphase erstmals die thematische Förderlinie für Wissenschafts- und Datenjournalismus aus.

Für alle anderen potenziellen thematischen Förderlinien empfehlen wir, nicht so lange zu warten. Wir haben als Fund erst begonnen, Mittel für die thematischen Förderlinien zu fundraisen und können bisher nicht abschätzen, wann wir für welche Themen ausreichend Mittel akquiriert haben werden, um eine weitere thematische Förderlinie zu starten.

In der Allgemeinen Förderlinie gibt es keine thematischen Begrenzungen. Sofern ihr förderfähig seid, nutzt also die Gelegenheit und bewerbt euch.

Förderfähigkeit

Was sind die Grundanforderungen an uns, um förderwürdig im Sinne des Media Forward Funds zu sein?
  • Ihr habt euren registrierten Hauptsitz entweder in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
  • Eure Organisation muss gemeinwohlorientiert sein. Das bedeutet, dass die Umsätze eurer Arbeit überwiegend mit der Absicht erwirtschaftet werden, den Journalismus in seiner gesellschaftlichen Aufgabe zur Förderung der Volksbildung und der Demokratie zu stärken.
  • Ihr arbeitet auf der Grundlage anerkannter journalistisch-redaktioneller Standards, die ihr öffentlich dokumentiert (oder plant dies zu tun) und verpflichtet euch den Grundsätzen eures landesspezifischen Presserats.
  • Bei euch herrscht eine klare strukturelle und personelle Trennung zwischen redaktionell-inhaltlicher und kommerzieller Leitung. Wenn ihr jünger als fünf Jahre und kleiner als zehn VZÄ seid, muss eine nachweisbare Absicht bestehen, diese Trennung künftig umzusetzen.
  • Ihr habt bereits ein funktionierendes gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell. D.h. ihr könnt einen Proof-of-Concept für euer journalistisches Angebot und einen Product-/Market-Fit nachweisen, der erste Umsätze aus mehreren gemeinwohlorientierten Erlösquellen überwiegend aus dem DACH-Raum belegt.
  • Mit eurem Vorhaben zielt ihr auf das Wachstum eurer gemeinwohlorientierten Erlösquellen ab, statt lediglich die Fortsetzung eures Business-as-usual zu beantragen.
Gibt es Unterschiede bei den Grundanforderungen an die Förderwürdigkeit zwischen großen und kleinen Medienorganisationen?

Die Förderwürdigkeit von Medienorganisationen mit mehr als 30 Vollzeitäquivalenten wird zudem durch folgendes Kriterium bedingt:

Der Anteil der regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen von Nutzenden am gesamten digitalen Erlös der Gesamtorganisation (ohne E-Paper bei Printverlagen) muss bei über 30 % liegen.

Was fördert der Media Forward Fund nicht?

Mit unserer Förderung unterstützen wir Medienorganisationen, die mit einem konkreten Vorhaben ihren nächsten Entwicklungsschritt hin zu verstärkter finanzieller Tragfähigkeit erreichen wollen und hierfür Ansätze nutzen, die sich von bestehenden Angeboten, Formaten, Vertriebswegen oder Erlösmodellen im DACH-Mediensektor abheben. Wir fördern also nicht die reine Existenz oder das Business-as-usual eurer Organisation.

Nicht förderfähige Organisationen:

  • Schulen, Hochschulen, öffentliche Forschungseinrichtungen
  • öffentlich-rechtliche Medien
  • Interessensverbände
  • Einzelunternehmen oder Einzelpersonen, die nicht Teil einer Organisation sind
  • Service- und Technologieanbieter
  • Plattformen, die mehrheitlich journalistische Inhalte Dritter kuratieren
  • PR- oder Nachrichtenagenturen
  • Produktionsfirmen
  • Organisationen oder Projekte, die sich noch in der Ideenphase bzw. Gründung befinden

Nicht förderfähige Zwecke:

  • Kongress- oder Netzwerkanlässe, Events
  • Studien, Begleitforschung, einzelne Recherchevorhaben
  • Stipendien
  • (Pilotierung) technischer Lösungen oder eines Services für Medienschaffende oder Medienhäuser (Infrastruktur)
  • Nachfinanzierung eines bereits laufenden Projekts
Können wir uns mit einem laufenden Projekt bewerben, das wir aktuell aus eigenen Mitteln finanzieren?

Ja, ihr könnt euch mit einem laufenden Projekt bewerben, das ihr bisher aus eigener Tasche finanziert.

Was wir nicht leisten können, ist eine zusätzliche Finanzierung von Projekten, die bereits auf Grundlage einer anderen Förderung angelaufen sind und bei denen sich ein größerer Finanzierungsbedarf im Projektverlauf herausstellt.

Was ist damit gemeint, dass der Media Forward Fund keine Nachfinanzierung eines bereits laufenden Projekts fördert?

Wir können mit unseren Förderungen leider keine zusätzliche Finanzierung leisten, wenn ein Projekt bereits auf Grundlage einer anderen Förderung angelaufen ist und sich Bedarf einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung im Projektverlauf herausstellt.

Projekte, die abgeschlossen sind, aber fortgesetzt werden sollen, weil sie sich als erfolgreich bewährt haben, können sich hingegen für eine Förderung bei uns bewerben.

Wir sind eine Tochterorganisation einer ausländischen Organisation, haben noch kein Angebot in Deutschland, Österreich oder Schweiz und wollen nun unser Medienangebot erstmals in die DACH-Region bringen. Fördert der Fund die Erprobung eines neuen Marktes?

Nein. Der Fund vergibt zielgerichtet Förderungen für Organisationen oder Projekte mit registriertem Hauptsitz im DACH-Raum, die einen Proof-of-Concept in einem der drei DACH-Länder mit Umsätzen überwiegend aus dem DACH-Raum vorweisen können. Damit wollen wir sicherstellen, dass es für das Medienangebot nicht nur im Herkunftsland, sondern auch in Deutschland, Österreich oder Schweiz Zielgruppen und einen Markt gibt. Außerdem erhöht dies die Chancengleichheit zwischen regional entwickelten Angeboten und jenen Angeboten, die aus internationalen Märkten in den DACH-Raum expandieren wollen.

Können wir uns als nicht gemeinnützige Organisation bewerben?

Als For-Profit-Medienorganisationen könnt ihr euch für Projektfinanzierung bewerben. Dabei ist wesentlich, dass sowohl eure Organisation als auch das Projektvorhaben gemeinwohlorientiert sind, also ihr eure Umsätze überwiegend mit der Absicht erwirtschaftet, den Journalismus in seiner gesellschaftlichen Aufgabe zur Förderung der Volksbildung und der Demokratie zu stärken. Zudem müssen alle Veröffentlichungen, die im Rahmen des Projekts entstehen, kostenfrei öffentlich zugänglich sein.

Kann ich mich als Einzelunternehmer*in bewerben?

Nein. Wir können ausschließlich Körperschaften fördern, also weder Einzelunternehmen noch Vorhaben von Einzelpersonen, die nicht Teil einer Organisation sind.

Unsere Förderungen setzen einen Organisationsgrad voraus, um einerseits die (angestrebte) strukturelle Trennung zwischen inhaltlich-redaktioneller und kommerzieller Leitung sicherzustellen. Und andererseits, um uns abzusichern, dass die Förderung und Umsätze der Organisation überwiegend in die journalistische Arbeit reinvestiert werden und damit der Stärkung des Journalismus im Allgemeinen zugutekommen.

Können wir uns bewerben, obwohl wir unsere Organisation noch nicht gegründet oder unser Vorhaben noch nicht getestet haben?

Nein. Förderungen im Rahmen unserer Allgemeinen Förderlinie setzen voraus, dass ihr zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Körperschaft seid und bereits ein funktionierendes gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell habt. Ihr müsst also einen Proof-of-Concept für euer journalistisches Angebot und einen Product-/Market-Fit zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können, der Umsätze aus mehreren gemeinwohlorientierten Erlösquellen überwiegend aus dem DACH-Raum belegt.

Ist eine Realisierung von einem Vorhaben gemeinsam mit Partnerorganisationen möglich?

Wir fördern ausschließlich einzelne Medienorganisationen und keine Konsortien. Es spricht aber nichts dagegen, wenn ihr euch als Fördermittelempfängerin dazu entschließen solltet, das Vorhaben in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen umzusetzen.

Was ist mit „Umsätze aus mehreren gemeinwohlorientierten Erlösquellen“ gemeint?

Zum Zeitpunkt der Bewerbung solltet ihr nachweisen können, dass ihr über die reine Finanzierung durch Fördermittel hinaus bereits eigene gemeinwohlorientierte Erlösquellen etabliert habt (z.B. Crowdfunding, Mitglieder, Events, Spenden).

Wie groß muss der Anteil der Umsätze aus mehreren gemeinwohlorientierten Erlösquellen im DACH-Raum sein?

Die Umsätze aus mehreren gemeinwohlorientierten Erlösquellen müssen überwiegend im DACH-Raum generiert werden. Der Anteil muss also mindestens 51 % betragen.

Können wir uns bewerben, obwohl wir selbst keine journalistischen Inhalte produzieren, aber Angebote oder technische Lösungen bereitstellen?

Nein. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir ausschließlich Medienorganisationen fördern, die selbst journalistische Inhalte produzieren und veröffentlichen. Förderungen für technische Lösungen oder Service-Angebote für Medienschaffende bzw. Medienhäuser, wie z.B. Tools, Journalist*innen-Netzwerke oder Fortbildungsangebote sind leider nicht förderfähig.

Gibt es eine Vorgabe, was den Anteil von digitalen Nutzenden anbelangt? Zählen beispielsweise Print-Abonnent*innen auch?

Bei großen Medienorganisationen mit mehr als 30 VZÄ in der Organisation muss der Anteil regelmäßig wiederkehrender Zahlungen von Nutzenden am gesamten digitalen Erlös bei mindestens 30 % liegen (ohne E-Paper). Ob auch Erlöse durch Nutzende von Printangeboten generiert werden, ist hierbei nicht relevant. Im Digitalbereich überwiegend anzeigenfinanzierte Medien wären also nicht förderfähig.

Wird KI-gestützte Textproduktion als Teil eines neuen Geschäftsmodells akzeptiert?

Es dürfen maximal 30% der täglich veröffentlichten Werke überwiegend mithilfe von KI erstellt werden oder Agenturmeldungen sein.

Im Hinblick auf den Ausbau unserer finanziellen Nachhaltigkeit im Rahmen der Förderung: Muss man ein Angebot, Format, Vertriebsweg oder Erlösmodell etablieren bzw. weiterentwickeln, das dauerhaft bleibt?

Wir fördern die Weiterentwicklung von gemeinwohlorientierten Geschäftsmodellen, die zukunftsfähig sind. Uns geht es also um die Tragfähigkeit von Medien und somit idealerweise um Vorhaben bzw. Projekte, die euch aufgrund ihrer Langfristigkeit dauerhaft stärken und euer Wachstum sichern können.

Auswahlprozess

In welchen Sprachen können wir uns bewerben?

Bewerbungen nehmen wir auf Deutsch, Englisch oder Französisch entgegen. Die Sprache, in der ihr publiziert, spielt allerdings keine Rolle für die Bewerbung.

In welcher Währung sollen finanzielle Angaben gemacht werden?

Angaben können sowohl in Euro als auch Schweizer Franken gemacht werden. Lediglich die Angabe zur Gesamthöhe der beantragten Förderung sowie bestimmte Angaben in der Finanzierungsübersicht und -planung sollten an den ausgewiesenen Stellen in Euro vorgenommen werden.

Bitte beachtet die weiterführenden Hinweise in den beispielhaften Vorlagen für die Finanzierungsübersicht und -planung, da steuerrechtliche Unterschiede bei For-Profit-Medienorganisationen und Non-Profit-Medienorganisationen bestehen. Siehe hierzu auch die Frage: „Warum handelt es sich im Fall von For-Profit-Medienorganisationen um Bruttoangaben bei den Fördersummen?“

Wie sieht der Auswahlprozess aus?

Der Auswahlprozess gliedert sich in fünf Stufen: 1) Kurzintro, 2) Erstgespräch, 3) Erstellung Förderantrag (davor freiwilliges Beratungsgespräch zum Antragsdesign), 5) Due Diligence & Erstellung Pitchdeck, 6) Pitch vor der Jury.

Was sind die Auswahlkriterien?

Im Auswahlprozess stehen drei Bereiche im Vordergrund der Bewertung: eure journalistische Arbeit, eure Organisation und das vorgeschlagene Vorhaben. Ausschlaggebend für die Beurteilung sind hierbei unsere fünf übergeordneten Auswahlkriterien.

Bis wann müssen wir unsere Kurzintro ausfüllen?

Die Möglichkeit zum Ausfüllen der Kurzintro ist bis 23. März 2025 offen. Je früher ihr das Kurzintro-Formular ausfüllt, desto eher können wir bei Eignung ein Erstgespräch führen und entscheiden, ob ihr für eine Antragsstellung in Frage kommt.

Wir müssen unsere Angaben in der Kurzintro aktualisieren, weil uns ein Fehler unterlaufen ist. Was sollen wir tun?

Achtet bitte darauf, dass der Link zur Kurzintro aus technischen Gründen nur einmal genutzt werden kann. Nachträgliche Änderungen können demzufolge leider nicht vorgenommen werden. Ihr könnt uns aber eure Fehlerkorrekturen mailen an funding@mediaforwardfund.org .

Für die Vorbereitung eurer Antworten könnt ihr auf die Vorschau der Kurzintro unten zurückgreifen.

Vorschau Kurzintro

Wie bereiten wir uns für das Erstgespräch vor?

Im Erstgespräch von ca. 30 Minuten möchten wir uns einen ersten persönlichen und näheren Eindruck von euch, eurer Arbeit und eurem Vorhaben machen. Für das Gespräch sollte kein zusätzlicher Vorbereitungsaufwand anfallen. Möchtet ihr euch dennoch vorbereiten, könnt ihr die Leitfragen für das Gespräch in der Vorschau unten einsehen.

Vorschau Leitfragen Erstgespräch

Wie können wir unseren Antrag einreichen?

Wenn sich eure Förderfähigkeit durch eure Angaben in der Kurzintro und im Erstgespräch bestätigt hat, seid ihr zugelassen, euren Antrag über ein Formular in unserem Förderportal einzureichen. Hierzu erhaltet ihr von uns einen Anmeldelink per E-Mail, über den ihr euch anmelden und auf das Formular zugreifen könnt. Am Ende des Formulars findet ihr ebenfalls die Upload-Funktion für die notwendigen Anlagen.

Wie viel Zeit haben wir für die Erarbeitung des Förderantrags?

Die maximale Zeit für die Erarbeitung des Förderantrags ist auf drei Wochen begrenzt.

Welchen Umfang sollte unser Förderantrag haben?

Ihr reicht euren Förderantrag und die notwendigen Anlagen über ein Formular in unserem Förderportal ein. Neben einem Feld zu euren allgemeinen Angaben sind insgesamt 12 Fragen zu beantworten. Je Frage haben wir Richtwerte für die Zeichenanzahl hinterlegt. Allerdings gibt es keine automatische Zeichenbegrenzung, damit ihr euch nicht mit dem Kürzen von Sätzen abmühen müsst. Dennoch empfehlen wir euch, euch an den Richtwerten zu orientieren. Ausgewiesene Fragen können zudem stichpunktartig beantwortet werden.

Vorschau Antragsformular

Bis wann müssen wir unseren Antrag einreichen?

Sobald ihr den Anmeldelink per E-Mail zu unserem Förderportal erhalten habt, könnt ihr mit der Erarbeitung eures Förderantrags über das Formular beginnen. Förderanträge nehmen wir über das Förderportal bis zum Verstreichen eurer dreiwöchigen Antragsfrist, jedenfalls bis spätestens 11. Mai 2025 an.

Wir haben unseren Antrag bereits eingereicht, aber seither nicht wieder zurückgehört.

In jedem Fall erhaltet ihr von uns eine Rückmeldung bis zur KW 23/ 2025.

Unser für das Vorhaben relevanter Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres liegt uns noch nicht vor. Können wir uns trotzdem bewerben?

Ja. Fügt in diesem Fall bitte euren vorläufigen Jahresabschluss bei oder andere aussagekräftige Finanzdaten (z.B. interner Finanzbericht).

Wir müssen unsere Angaben im Antrag aktualisieren, weil uns ein Fehler unterlaufen ist. Was sollen wir tun?

Nutzt hierfür bitte den Link, den wir euch eingangs für den Zugriff auf das Förderportal geschickt haben und aktualisiert die Angabe entsprechend. Solltet ihr die Aktualisierung nach der Einreichung vornehmen wollen, dann meldet euch bitte unter: funding@mediaforwardfund.org

Was wird von uns bei der Due-Diligence-Prüfung erwartet?

Die Due-Diligence-Prüfung basiert auf euren Angaben, Desktoprecherchen, euren eingereichten internen Dokumenten (Anlagen zum Antrag) und ein bis zwei Referenzgesprächen, die wir im Anschluss an die Beurteilung eures Antrags durchführen. Wir bitten euch deshalb im Förderantrag, uns zwei Referenzkontakte zu nennen, die eine aussagekräftige Beurteilung zu eurer Arbeit und eurer Organisation geben können. Zu gegebener Zeit werden wir euch bitten, uns mit den Referenzkontakten zu vernetzten, damit wir mit ihnen in die Terminabstimmung gehen können.

Sollten wir feststellen, dass die mit eurem Förderantrag eingereichten internen Dokumente nicht aufschlussreich genug sind, werden wir euch zeitnah um weitere Informationen bitten.

Was muss das Pitchdeck beinhalten?

Das Pitchdeck in PowerPoint-Format mit einem Umfang von ca. 10-15 Slides sollte die wichtigsten Informationen aus eurem Antrag widerspiegeln. Wir schlagen euch hierfür eine übergeordnete dreiteilige Gliederung vor: 1) Über uns, 2) Unsere Arbeit und wo wir aktuell stehen und 3) Wo wir uns mit dem Vorhaben hin entwickeln wollen. Weitere Details und Empfehlungen hinsichtlich der Struktur und Formalia erhalten die zum Pitch zugelassenen Organisationen per E-Mail in einer How-to-Beschreibung.

Wichtig ist an dieser Stelle zu betonen, dass in allerster Hinsicht die Inhalte auf den Folien zählen und nicht das Aussehen der Präsentation. Uns ist bewusst, dass viele Organisationen nicht über eigene Grafiker*innen verfügen.

Können wir Feedback zu unserem Pitchdeck bekommen?

Ja. Auf Grundlage eures ersten Entwurfs für das Pitchdeck führen wir ein ca. einstündiges Feedbackgespräch durch. Danach habt ihr ausreichend Zeit, um euer Pitchdeck zu überarbeiten, damit es rechtzeitig zum Pitch-Tag fertiggestellt ist.

Wie läuft der Pitch vor der Jury ab? Wie können wir uns vorbereiten?

Der Pitch vor der Jury findet vor Ort in Berlin persönlich statt. Pro Organisation werden die Reisekosten für bis zu zwei Personen von uns übernommen. Für den Pitch sind je 55 Minuten vorgesehen, die wie folgt eingeteilt sind:

  • ca. 25 Minuten Pitchvortrag

  • ca. 15 Minuten Q&A

  • ca. 15 Minuten Beratungszeit der Jury

Im Rahmen des Feedbackgesprächs zu eurem Pitchdeck geben wir euch gern Tipps in Vorbereitung auf den Pitch vor der Jury und beantworten eure Fragen.

Wer sitzt in der Jury?

Die Jury setzt sich aus fünf Fachexpert*innen zusammen. Weitere Information finden ihr in unserem Eintrag vom 8. Oktober 2024 Media Forward Fund stellt seine Jury vor

Wann erfahren wir nach dem Pitch über die Entscheidung der Jury?

Wir werden versuchen, euch schnellstmöglich über die Entscheidung der Jury in der KW 29 2025 zu informieren.

Wir haben eine Absage erhalten. Können wir Feedback bekommen?

Ja, wir bieten abgelehnten Organisationen grundsätzlich Feedback an. Weitere Informationen solltet ihr in der Nachricht mit unserer Absage erhalten haben.

Zusammenarbeit

Wir haben eine Förderzusage erhalten. Was sind die nächsten Schritte?

Nachdem ihr eine Förderzusage erhalten habt, werden wir den Förder- bzw. Kooperationsvertrag erarbeiten und euch den Entwurf zukommen lassen. Da in dieser Phase oftmals mehrere Feedbackschleifen und/oder Feinjustierungen an den Anlagen anfallen, solltet ihr hier etwas Zeit einplanen.

Auf die Abstimmung und Unterzeichnung des Förder- bzw. Kooperationsvertrags folgt die Auszahlung der ersten Fördertranche i.H.v. 60% der Gesamtfördersumme.

Im Rahmen eines gemeinsamen Kick-off-Calls werden wir eure Meilensteine individuell diskutieren und für das erste halbe Jahr der Förderphase verabschieden; ein gemeinsames Erwartungsbild an die zukünftige Zusammenarbeit erarbeiten; Herausforderungen und Bedarfe besprechen und Fristen abstimmen.

Sind nach den individuellen Kick-off-Calls alle Förderpartner*innen der aktuellen Ausschreibungsphase an Bord, so folgt anschließend einer gemeinsamer digitaler Kick-off-Workshop als Gruppe. Bei dieser Gelegenheit lernen sich die Förderpartner*innen nicht nur untereinander besser kennen, sondern stellen auch ihre Vorhaben einander vor, sammeln Feedback oder tauschen Erfahrungswerte aus und äußern ihre Wünsche und die Ressourcen, die sie in die Gemeinschaft aller Förderpartner*innen einbringen können.

Was sind die Erwartungen an den Umfang und die Frequenz für die Förderberichte?

Wir sehen einen kurzen schriftlichen Zwischenbericht nach der Hälfte der Förderzeit und einen schriftlichen Abschlussbericht nach Ende der Förderzeit vor. Zusammen mit den Berichten ist zudem ein zahlenmäßiger (Zwischen-)Verwendungsnachweis einzureichen.

Die Fragen für das Berichtswesen sind eurem Förder- bzw. Kooperationsvertrag als Anlage beigefügt.

Für den gesamten Förderzeitraum sind mindestens fünf Check-In-Gespräche vorgesehen:

  • Kick-off-Call

  • Check-In Nr. 1 nach ca. sechs Monaten

  • Halbzeitgespräch & Zwischenbericht (Check-In Nr. 2) nach ca. zwölf Monaten

  • Check-In Nr. 3 nach ca. 18 Monaten

  • Abschlussgespräch & -bericht (Check-In Nr. 4) nach ca. 24 Monaten

Wesentlicher Gegenstand der Check-In-Gespräche ist der Umsetzungsstand der vereinbarten Meilensteine und die damit verbundenen Learnings sowie die Festlegung und Anpassung der Meilensteine für die folgenden sechs Monate, aber auch das Finanzreporting auf Grundlage der ursprünglichen Planung.

Die Förderphase einer Gruppe endet mit einem gemeinsamen Abschlussworkshop, bei dem die Organisationen die wichtigsten Erkenntnisse aus der Vorhabenumsetzung hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer gemeinwohlorientierten Geschäftsmodelle teilen.

Unsere Frage taucht nicht auf. Was sollen wir tun?

Wendet euch gern per E-Mail an funding@mediaforwardfund.org