Häufig gestellte Fragen zur Förderlinie für Wissenschafts- und Datenjournalismus

Förderung Förderfähigkeit Auswahlprozess Zusammenarbeit

Förderung

Mit wem kooperiert der Media Forward Fund bei den Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus (SCI)?

Die Fördermittel für die Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus werden dem Media Forward Fund von Joachim Herz Stiftung, Klaus Tschira Stiftung, Madsack Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Schöpflin Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, VolkswagenStiftung und ZEIT STIFTUNG BUCERIUS zur Verfügung gestellt.

Für die wissenschaftsjournalistische Begleitung der Förderpartner kooperiert der Media Forward Fund mit der deutschen Wissenschaftspressekonferenz e.V. (WPK). Als Verband verbindet die WPK hauptberufliche Wissenschaftsjournalist*innen, die für Printmedien, Hörfunk, Fernsehen und/oder Internet arbeiten. Ziel der WPK ist es, die Qualität im Wissenschaftsjournalismus zu fördern.

Seit Mai 2022 hat der WPK-Innovationsfonds mit insgesamt 300.000 Euro jährlich Gründer*innen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer wissenschafts- und datenjournalistischer Angebote unterstützt und mit Coaching und Beratung durch erfahrene Expert*innen in der Umsetzungsphase begleitet.

Was ist die Rolle der WPK?

Aufgrund der mehrjährigen Fördererfahrung im Rahmen der WPK-Innovationsfonds stellt die WPK dem Media Forward Fund ihre wissenschaftsjournalistische Expertise im Auswahlprozess zur Verfügung, um die Auswahl qualitativ hochwertiger Projekte nach den allgemeingültigen Ansprüchen an guten Wissenschafts- und Datenjournalismus sicherzustellen. Im Verlauf der einjährigen Förderphase steht die WPK den Förderpartnern mit wissenschaftsjournalistischer Expertise und Beratung begleitend zur Seite.

Was ist der Förderschwerpunkt der Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus?

In Kooperation der WPK unterstützen wir mit unserer Projektfinanzierung gemeinwohlorientierte Medienorganisationen bei der Markteinführung eines für sie am Markt noch unerprobten und damit neuen Angebots, Formats, Vertriebswegs oder Erlösquelle.

Dabei schließen sie eine Lücke im Wissenschafts- oder Datenjournalismus und nutzen idealerweise Herangehensweisen, die sich von bestehenden Ansätzen im DACH-Raum und/oder in ihrem eigenen Markt unterscheiden.

Besonderer Fokus liegt dabei auf der partizipativen oder interaktiven Einbindung und/oder Erreichung von Zielgruppen, die bisher von Medien vernachlässigt werden.

Ziel ist ein erfolgreicher Launch des Vorhabens und die Etablierung eines ersten Product-/Market-Fits während der Förderphase als wichtiger Entwicklungsschritt auf dem Weg zur Validierung oder Schärfung des jeweiligen Geschäftsmodells. Das bedeutet also, dass erste Umsätze mit eurem lancierten Vorhaben erzielt werden.

Was ist die maximale Fördersumme?

Für kleine gemeinnützige Medienorganisationen vergibt der Fund Projektförderung von in der Regel bis zu 75.000 Euro für eine gesamte Laufzeit von einem Jahr.

Für kleine gemeinwohlorientierte For-Profit-Medienorganisationen stellt der Fund in der Regel Projektfinanzierung bis zu 75.000 Euro für eine gesamte Laufzeit von einem Jahr bereit. Im Fall von For-Profit-Medienorganisationen handelt es sich bei den Summen um Bruttoangaben.

Warum handelt es sich im Fall von For-Profit-Medienorganisationen um Bruttoangaben bei den Fördersummen?

Bei einer Kooperation mit einer For-Profit-Medienorganisation ist der finanzielle Beitrag, den der Fund dem Kooperationspartner zur Verfügung stellt, umsatzsteuerpflichtig. Da der Media Forward Fund die anfallende Umsatzsteuer als deutsches gemeinnütziges Unternehmen nicht als Vorsteuer abziehen kann, wirkt sich die Umsatzsteuer kostenerhöhend aus.

Wenn die For-Profit-Medienorganisation ihren Sitz in Österreich oder der Schweiz hat, kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen, wodurch nur der Nettobetrag an die For-Profit-Medienorganisation ausgezahlt werden kann.

Was ist die maximale Förderdauer?

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr (12 Monate) für die Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus.

Woher wissen wir, ob wir eine kleine oder eine große Medienorganisation sind?

Die Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus stehen ausschließlich kleinen Medienorganisation offen.

Ausschlaggebend ist die Anzahl hauptamtlicher / angestellter Mitarbeitender in eurer Organisation (Vollzeitäquivalente) zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Kleine Medien haben bis zu 30 Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der gesamten Organisation.

In der Kurzintro wird nach „verbundenen Unternehmen“, dritten Organisationen mit Kontrollbefugnissen oder sonstigen Organisationen, die in einem engeren Verhältnis zur antragstellenden Organisation stehen, gefragt. Was ist dafür der Hintergrund?

Wir wollen eure Medienorganisation kennenlernen. Dazu gehört auch, zu verstehen, in welchem (rechtlichen) Gefüge sie sich bewegt.

Möglicherweise arbeitet eure Organisation eng mit einer anderen Organisation/einem anderen Unternehmen zusammen – beispielsweise bewerbt ihr euch mit einer GmbH und es gibt zugleich noch einen gemeinnützigen Verein, der im Umfeld der GmbH aktiv ist.

Ist eure Organisation Teil einer größeren Gesamtorganisation, so spielt das bei der Beurteilung eurer Organisationsgröße auch eine Rolle. In diesem Fall wird nicht die Größe der antragstellenden Organisation, sondern die der Gesamtorganisation herangezogen. Hat die Gesamtorganisation mehr als 30 VZÄ, so ist eine Bewerbung nicht möglich.

Was ist mit Subeinheit gemeint?

Subeinheiten sind keine Körperschaften im rechtlichen Sinne. Mit Subeinheit meinen wir untergeordnete Organisationseinheiten einer Organisation, wie z.B. ein bestimmtes Redaktionsteam (zum Beispiel ein Ressort) oder ein eigenständiges Angebot (Magazin für Studierende).

Diese Differenzierung wird vor allem für große Medienhäuser zutreffen, die eine Vielzahl journalistischer Produkte bzw. Formate haben. Bei kleinen Medien hingegen werden oftmals noch keine Subeinheiten etabliert sein.

Welche Kosten sind im Rahmen der Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus förderfähig?

Eine Übersicht zu den Kosten, die bei Projektfinanzierung finanziert werden können, findet ihr im PDF „Guideline zur Bewerbung“ unter Bewerben.

Bei Non-Profit-Medienorganisationen können wir keine Mittel zur Verfügung stellen, mit denen der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (zum Beispiel ein Online-Shop, Merchandise-Artikel) gestärkt wird.

Bei einer Zusammenarbeit mit einer For-Profit Medienorganisation können wir keine Aktivitäten unterstützen, welche die gewerblichen Vertriebsaktivitäten des For-Profit-Unternehmens stärken (also zum Beispiel veröffentlichte Inhalte, die hinter einer Paywall liegen). Zudem dürfen keine Wirtschaftsgüter durch die Mittel des Media Forward Fund finanziert werden, die – unentgeltlich - in das Eigentum der For-Profit-Organisation übergehen (zum Beispiel die Programmierung einer App, die eine Erhöhung des Verkaufswerts der App und somit auch des Unternehmens zur Folge hätte).

Müssen Eigenmittel eingebracht werden?

Die Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus stehen ausschließlich kleinen Medienorganisation offen. Daher müssen keine Eigenmittel eingebracht werden.

Zusätzlich zu eurem Förderangebot sollen Förderpartner*innen mit einem Capacity-Building Programm unterstützt und in einer Community von gleichgesinnten Medienmacher*innen vernetzt werden. Was ist damit gemeint?

Zusätzlich zu unserem finanziellen Beitrag unterstützen wir mit Capacity Building, Coaching, Zugang zu Fortbildungsveranstaltungen und zu Community-Events. Außerdem vermitteln wir je nach Bedarf externe Berater*innen, die euch bei der Umsetzung eures Vorhabens individuell unterstützen. Diese Leistungen sind für unsere Förderpartner*innen kostenlos und kommen „on top“ zu unserem finanziellen Beitrag.

Wie oft schreibt der Media Forward Fund im Jahr aus?

Die Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus werden nur ein einziges Mal ausgeschrieben. Im kommenden Jahr schreiben wir in dieser Förderlinie Organisationsförderung und Projektfinanzierung für wissenschafts- und datenjournalistische Vorhaben aus, die bereits einen Product-/Market-Fit bewiesen haben.

In der Allgemeinen Förderlinie schreibt der Media Forward Fund zweimal pro Jahr aus.

Können wir uns auf mehrere Förderlinien gleichzeitig bewerben?

Nein, ihr könnt euch pro Organisation lediglich auf eine Förderlinie pro Ausschreibungsphase bewerben. Falls ihr unsicher seid, welche Förderlinie für euch geeigneter ist, meldet euch bei uns unter funding@mediaforwardfund.org

Kann man sich nach einer Absage innerhalb derselben Ausschreibungsphase auf eine andere Förderung bewerben?

Nein. Pro Ausschreibungsphase kann sich nur einmal und nur auf eine Förderlinie beworben werden.

Wir wurden schon einmal beim Media Forward Fund abgelehnt. Können wir uns nochmal bewerben?

Ja. Die Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus werden in diesem Jahr einmalig ausgeschrieben, nächstes Jahr gibt es für die Förderlinie Wissenschafts- und Datenjournalismus Organisationsförderung und Projektfinanzierung für Vorhaben, die bereits einen Product-/Market-Fit nachweisen konnten.

Förderfähigkeit

Was sind die Grundanforderungen an die Förderwürdigkeit im Rahmen der Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus
  • Ihr habt euren registrierten Hauptsitz entweder in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
  • Eure Organisation zählt nicht mehr als 30 Vollzeitäquivalente (VZÄ)
  • Ihr verfügt über einen überzeugenden gemeinwohlorientierten Unternehmergeist. Das bedeutet, dass die Umsätze eurer Arbeit überwiegend mit der Absicht erwirtschaftet werden, den Journalismus in seiner gesellschaftlichen Aufgabe zur Förderung der Volksbildung und der Demokratie zu stärken.
  • Ihr arbeitet auf der Grundlage anerkannter journalistisch-redaktioneller Standards, die ihr öffentlich dokumentiert (oder plant dies zu tun) und verpflichtet euch den Grundsätzen eures landesspezifischen Presserats. Sofern zutreffend, verfügt ihr außerdem über etablierte Richtlinien für Medienkooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen.
  • Bei euch herrscht eine klare strukturelle und personelle Trennung zwischen redaktionell-inhaltlicher und kommerzieller Leitung. Wenn ihr als Organisation jünger als fünf Jahre und kleiner als zehn VZÄ seid, muss eine nachweisbare Absicht bestehen, diese Trennung künftig umzusetzen.
  • Bei eurem Vorhaben handelt es sich um ein für eure Organisation noch am Markt unerprobtes und damit neues Angebot, Format, Vertriebsweg oder Erlösquelle im publizistisch-journalistischen Bereich mit Fokus auf Wissenschafts- oder Datenjournalismus.
  • Ihr könnt die wissenschafts- oder datenjournalistische Qualifikation des vorgesehenen Mitglieds in der Projektleitung und eine bereits erfolgte Zusammenarbeit (z.B. auf Honorarbasis) nachweisen.
Was fördert der Media Forward Fund nicht?

Wir unterstützen mit unserer Projektfinanzierung gemeinwohlorientierte Medienorganisationen bei der Markteinführung eines für sie am Markt noch unerprobten und damit neuen Angebots, Formats, Vertriebswegs oder Erlösquelle im Wissenschafts- oder Datenjournalismus.

Ziel ist ein erfolgreicher Launch des Vorhabens und die Etablierung eines ersten Product-/Market-Fits während der Förderphase als wichtiger Entwicklungsschritt auf dem Weg zur Validierung oder Schärfung des jeweiligen Geschäftsmodells. Wir fördern also nicht die reine Konzeption eines zu lancierenden Vorhabens, genauso wenig wie das Wachstum von etwas, das die Organisation bereits auf dem Markt eingeführt hat. Für Letzteres steht die Allgemeine Förderlinie zur Verfügung.

Nicht förderfähige Organisationen:

  • Schulen, Hochschulen, öffentliche Forschungseinrichtungen
  • öffentlich-rechtliche Medien
  • Interessensverbände
  • Einzelunternehmen oder Einzelpersonen, die nicht Teil einer Organisation sind
  • Service- und Technologieanbieter
  • Plattformen, die mehrheitlich journalistische Inhalte Dritter kuratieren
  • PR- oder Nachrichtenagenturen
  • Produktionsfirmen
  • Organisationen oder Projekte, die sich noch in der Ideenphase bzw. Gründung befinden

Nicht förderfähige Zwecke:

  • Kongress- oder Netzwerkanlässe, Events
  • Studien, Begleitforschung, einzelne Recherchevorhaben
  • Stipendien
  • (Pilotierung) technischer Lösungen oder eines Services für Medienschaffende oder Medienhäuser (Infrastruktur)
  • Nachfinanzierung eines bereits laufenden Projekts
Was ist damit gemeint, dass der Media Forward Fund keine Nachfinanzierung eines bereits laufenden Projekts fördert?

Die Markteinführung eines für die Organisation am Markt noch unerprobten und damit neuen Angebots, Formats, Vertriebswegs oder Erlösquelle steht im Fokus der Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus.

Wir können also keine zusätzliche Finanzierung für Vorhaben leisten, die ihr bereits aus eigener Tasche gelauncht habt oder die bereits auf Grundlage einer anderen Förderung angelaufen sind und sich im Projektverlauf Bedarf einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung herausgestellt hat.

Wir sind eine Tochterorganisation einer ausländischen Organisation, haben noch kein Angebot in Deutschland, Österreich oder Schweiz und wollen nun ein Vorhaben erstmals in der DACH-Region lancieren. Fördert der Fund die Erprobung eines neuen Marktes?

Nein. Der Fund finanziert zielgerichtet Projekte von Organisationen mit registriertem Hauptsitz im DACH-Raum. Damit wollen wir sicherstellen, dass es für das Medienangebot nicht nur im Herkunftsland, sondern auch in Deutschland, Österreich oder Schweiz Zielgruppen und einen Markt gibt. Außerdem erhöht dies die Chancengleichheit zwischen regional entwickelten Angeboten und jenen Angeboten, die aus internationalen Märkten in den DACH-Raum expandieren wollen.

Können wir uns als nicht gemeinnützige Organisation bewerben?

Als For-Profit-Medienorganisationen könnt ihr euch für Projektfinanzierung bewerben. Dabei ist wesentlich, dass sowohl eure Organisation als auch das Projektvorhaben gemeinwohlorientiert sind, also ihr eure Umsätze überwiegend mit der Absicht erwirtschaftet, den Journalismus in seiner gesellschaftlichen Aufgabe zur Förderung der Volksbildung und der Demokratie zu stärken. Zudem müssen alle Veröffentlichungen, die im Rahmen des Projekts entstehen, kostenfrei öffentlich zugänglich sein.

Kann ich mich als Einzelunternehmer*in bewerben?

Nein. Wir können ausschließlich Körperschaften fördern, also weder Einzelunternehmen noch Vorhaben von Einzelpersonen, die nicht Teil einer Organisation sind.

Unsere Förderungen setzen einen Organisationsgrad voraus, um einerseits die (angestrebte) strukturelle Trennung zwischen inhaltlich-redaktioneller und kommerzieller Leitung sicherzustellen. Und andererseits, um abzusichern, dass die Förderung und Umsätze der Organisation überwiegend in die journalistische Arbeit reinvestiert werden und damit der Stärkung des Journalismus im Allgemeinen zugutekommen.

Können wir uns bewerben, obwohl wir unsere Organisation noch nicht gegründet haben?

Nein. Förderungen im Rahmen der Launch Grants Wissenschafts- und Datenjournalismus setzen voraus, dass ihr zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Körperschaft seid und bereits ein funktionierendes gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell habt. Ihr müsst also einen Proof-of-Concept für euer bereits bestehendes journalistisches Angebot und einen Product-/Market-Fit zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können, der Umsätze aus zumindest einer Erlösquelle überwiegend aus dem DACH-Raum belegt. Diese Voraussetzung gilt für eure Organisation als Ganzes und nicht für das spezifische Vorhaben, das ihr im Rahmen der Projektfinanzierung lancieren wollt. Hier ist das Ziel, erst im Projektverlauf einen ersten Product-/Market-Fit zu etablieren als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Validierung oder Schärfung des Geschäftsmodells für genau dieses Vorhaben (z.B. neues Angebot, Format, Vertriebsweg oder Erlösquelle).

Wie groß muss der Anteil der Umsätze aus zumindest einer gemeinwohlorientierten Erlösquelle aus dem DACH-Raum für unser bestehendes journalistisches Angebot sein?

Die Umsätze für euer bestehendes journalistisches Angebot müssen überwiegend im DACH-Raum generiert werden. Der Anteil muss also mindestens 51 % betragen.

Ist eine Realisierung von einem Vorhaben gemeinsam mit Partnerorganisationen möglich?

Wir fördern ausschließlich einzelne Medienorganisationen und keine Konsortien. Es spricht aber nichts dagegen, wenn ihr euch als Fördermittelempfängerin dazu entschließen solltet, das Vorhaben in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen umzusetzen.

Können wir uns bewerben, obwohl wir selbst keine journalistischen Inhalte produzieren, aber Angebote oder technische Lösungen bereitstellen?

Nein. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir ausschließlich Medienorganisationen fördern, die selbst journalistische Inhalte produzieren und veröffentlichen. Förderungen für technische Lösungen oder Service-Angebote für Medienschaffende bzw. Medienhäuser, wie z.B. Tools, Journalist*innen-Netzwerke oder Fortbildungsangebote sind leider nicht förderfähig.

Kann man sich mit einem Projekt im Bereich Wissenschaftskommunikation bewerben?

Nein, der Fokus liegt auf der Förderung von Wissenschafts- und Datenjournalismus. Wir verfolgen nicht das Anliegen, wissenschaftskommunikative Ziele zu fördern und behalten uns vor, jeden Einzelfall dahingehend auf Grundlage der getätigten Angaben zu prüfen.

Wen meint ihr mit „vorgesehenem wissenschafts- oder datenjournalistischen Mitglied in der Projektleitung“?

Zur Sicherstellung der allgemeingültigen Qualitätsansprüche an guten Wissenschafts- und Datenjournalismus im Rahmen eures Projekts setzen wir voraus, dass mindestens eine Person mit der entsprechenden Qualifikation oder Arbeitserfahrung Teil der vorgesehenen Projektleitung ist.

Sofern diese Person nicht bei euch im Team angestellt ist, solltet ihr belegen können, dass bereits in der Vergangenheit eine Zusammenarbeit mit ihr erfolgt ist, aus der veröffentlichte Arbeiten hervorgingen.

Wird KI-gestützte Textproduktion akzeptiert?

Es dürfen maximal 30% der täglich veröffentlichten Werke überwiegend mithilfe von generativer KI erstellt werden oder Agenturmeldungen sein.

Im Hinblick auf das zu lancierende Vorhaben: Muss es sich dabei um ein Angebot, Format, Vertriebsweg oder Erlösquelle handeln, das dauerhaft bleibt?

Wir unterstützen euch mit der Projektfinanzierung bei der Markteinführung eines für euch am Markt noch unerprobten und damit neuen Angebots, Formats, Vertriebswegs oder Erlösquelle. Ziel ist, dass ihr im Projektverlauf einen ersten Product-/Market-Fit etablieren könnt als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Validierung oder Schärfung des Geschäftsmodells für genau dieses Vorhaben.

Uns geht es dabei übergeordnet um die Förderung der finanziellen Tragfähigkeit von gemeinwohlorientierten Medien, indem wir idealerweise Vorhaben unterstützen, die auf einen erfolgreichen und langfristigen Fortbestand abzielen.

Was ist damit gemein, dass der Entwicklungsstand des zu lancierenden Vorhabens zum Zeitpunkt der Bewerbung hinreichend genug für einen erfolgreichen Launch sein muss?

Mit einem Launch Grant Wissenschafts- und Datenjournalismus wollen wir euch befähigen, euer Vorhaben zur Marktreife zu bringen, damit ihr es am Ende der Förderphase erfolgreich auf dem Markt eingeführt und einen erst Product-/Market-Fit etabliert haben werdet.

Um dieses Ziel realisieren zu können, muss also zum Zeitpunkt eurer Bewerbung sichergestellt sein, dass ihr für das zu lancierende Vorhaben bereits eine fertige Idee habt und der tatsächliche Bedarf dafür in der Zielgruppe ermittelt wurde.

Auswahlprozess

In welcher Währung sollen finanzielle Angaben gemacht werden?

Angaben können sowohl in Euro als auch Schweizer Franken gemacht werden. Lediglich die Angabe zur Gesamthöhe der beantragten Förderung sowie bestimmte Angaben im Kosten- und Finanzierungsplan sollten an den ausgewiesenen Stellen in Euro vorgenommen werden.

Bitte beachtet die weiterführenden Hinweise in der beispielhaften Vorlage für den Kosten- und Finanzierungsplan.

Wie sieht der Auswahlprozess aus?

Der Auswahlprozess gliedert sich in drei Stufen: 1) Kurzintro, 2) Erstgespräch und 3) Erstellung Förderantrag.

Nach umfassender Prüfung eures Antrags setzen wir dann den Auswahlprozess mit den aussichtsreichsten Vorhaben fort, indem wir den Due Diligence-Prozess zu eurer Organisation vertiefen.

Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen entscheidet eine Jury abschließend über die Vergabe der Förderungen.

Was sind die Auswahlkriterien?

Im Auswahlprozess stehen drei Bereiche im Vordergrund der Bewertung: eure journalistische Arbeit, eure Organisation und das vorgeschlagene Vorhaben. Ausschlaggebend für die Beurteilung sind hierbei unsere fünf übergeordneten Auswahlkriterien.

Außerdem muss der durchschnittliche Anteil eigener Werke pro Tag an all den Werken der Gesamtorganisation (ohne Agenturmeldungen und ohne überwiegend KI-generierte Inhalte) bei über 70 % liegen.

Bis wann müssen wir unsere Kurzintro ausfüllen?

Die Möglichkeit zum Ausfüllen der Kurzintro ist bis 23. März 2025 offen. Je früher ihr das Kurzintro-Formular ausfüllt, desto eher können wir bei Eignung ein Erstgespräch führen und entscheiden, ob ihr für eine Antragsstellung in Frage kommt.

Wir müssen unsere Angaben in der Kurzintro aktualisieren, weil uns ein Fehler unterlaufen ist. Was sollen wir tun?

Achtet bitte darauf, dass der Link zur Kurzintro aus technischen Gründen nur einmal genutzt werden kann. Nachträgliche Änderungen können demzufolge nicht selbständig vorgenommen werden. Ihr könnt uns aber eure Fehlerkorrekturen mailen an funding@mediaforwardfund.org .

Für die Vorbereitung eurer Antworten könnt ihr auf die Vorschau der Kurzintro zurückgreifen.

Vorschau Kurzintro

Wie bereiten wir uns für das Erstgespräch vor?

Im Erstgespräch von ca. 30 Minuten möchten wir uns einen ersten persönlichen und näheren Eindruck von euch, eurer Arbeit und eurem Vorhaben machen. Für das Gespräch sollte kein zusätzlicher Vorbereitungsaufwand anfallen. Möchtet ihr euch dennoch vorbereiten, könnt ihr die Leitfragen für das Gespräch in der Vorschau demnächst unten einsehen.

Um uns von eurer Fachexpertise bestmöglich zu überzeugen, empfehlen wir, dass der*die designierte Wissenschafts- oder Datenjournalist*in als Teil Projektleitungsteams ebenfalls am Erstgespräch teilnimmt.

Vorschau Leitfragen Erstgespräch

Wie können wir unseren Antrag einreichen?

Wenn sich eure Förderfähigkeit durch eure Angaben in der Kurzintro und im Erstgespräch bestätigt hat, seid ihr zugelassen, euren Antrag über ein Formular in unserem Förderportal einzureichen. Hierzu erhaltet ihr von uns einen Anmeldelink per E-Mail, über den ihr euch anmelden und auf das Formular zugreifen könnt. Am Ende des Formulars findet ihr ebenfalls die Upload-Funktion für die notwendigen Anlagen.

Wie viel Zeit haben wir für die Erarbeitung des Förderantrags?

Die maximale Zeit für die Erarbeitung des Förderantrags ist auf drei Wochen begrenzt.

Welchen Umfang sollte unser Förderantrag haben?

Ihr reicht euren Förderantrag und die notwendigen Anlagen (darunter gern auch ein Prototypen-Entwurf) über ein Formular in unserem Förderportal ein. Neben einem Feld zu euren allgemeinen Angaben sind insgesamt 11 Fragen zu beantworten. Je Frage haben wir Richtwerte für die Zeichenanzahl hinterlegt. Allerdings gibt es keine automatische Zeichenbegrenzung, damit ihr euch nicht mit dem Kürzen von Sätzen abmühen müsst. Dennoch empfehlen wir euch, euch an den Richtwerten zu orientieren. Ausgewiesene Fragen können zudem stichpunktartig beantwortet werden.

Vorschau Antragsformular

Bis wann müssen wir unseren Antrag einreichen?

Sobald ihr den Anmeldelink per E-Mail zu unserem Förderportal erhalten habt, könnt ihr mit der Erarbeitung eures Förderantrags über das Formular beginnen. Förderanträge nehmen wir über das Förderportal bis zum Verstreichen eurer dreiwöchigen Antragsfrist, jedenfalls bis spätestens 11. Mai 2025 an.

Wir haben unseren Antrag bereits eingereicht, aber seither nicht wieder zurückgehört.

In jedem Fall erhaltet ihr von uns eine Rückmeldung bis zur KW 23/ 2025.

Unser für das Vorhaben relevanter Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres liegt uns noch nicht vor. Können wir uns trotzdem bewerben?

Ja. Fügt in diesem Fall bitte euren vorläufigen Jahresabschluss bei oder andere aussagekräftige Finanzdaten (z.B. interner Finanzbericht).

Wir müssen unsere Angaben im Antrag aktualisieren, weil uns ein Fehler unterlaufen ist. Was sollen wir tun?

Nutzt hierfür bitte den Link, den wir euch eingangs für den Zugriff auf das Förderportal geschickt haben und aktualisiert die Angabe entsprechend. Solltet ihr die Aktualisierung nach der Einreichung vornehmen wollen, dann meldet euch bitte unter: funding@mediaforwardfund.org

Was wird von uns bei der Due-Diligence-Prüfung erwartet?

Die Due-Diligence-Prüfung basiert auf euren Angaben, Desktoprecherchen und euren eingereichten internen Dokumenten (Anlagen zum Antrag), die wir im Anschluss an die Beurteilung eures Antrags durchführen. Außerdem behalten wir uns vor, das Expert Council des Media Forward Fund sowie Expert*innen im Bereich Wissenschafts- und Datenjournalismus aus dem Netzwerk der WPK zu euch und eurem Vorhaben zu konsultieren.

Sollten wir feststellen, dass die mit eurem Förderantrag eingereichten internen Dokumente nicht aufschlussreich genug sind, werden wir euch zeitnah um weitere Informationen bitten.

Wer sitzt in der Jury?

Die Jury setzt sich aus mehreren Fach- sowie wissenschafts- und datenjournalistischen Expert*innen zusammen. Informationen zur Zusammensetzung werden nach Berufung der Jury auf unserer Webseite veröffentlicht.

Wann erfahren wir über die Entscheidung der Jury?

Wir werden versuchen, euch schnellstmöglich über die Entscheidung der Jury zu informieren.

Wir haben eine Absage erhalten. Können wir Feedback bekommen?

Ja, wir bieten abgelehnten Organisationen grundsätzlich Feedback an. Weitere Informationen solltet ihr in der Nachricht mit unserer Absage erhalten haben.

Zusammenarbeit

Wir haben eine Förderzusage erhalten. Was sind die nächsten Schritte?

Nachdem ihr eine Förderzusage erhalten habt, werden wir den Förder- bzw. Kooperationsvertrag erarbeiten und euch den Entwurf zukommen lassen. Da in dieser Phase oftmals mehrere Feedbackschleifen und/oder Feinjustierungen an den Anlagen anfallen, solltet ihr hier etwas Zeit einplanen.

Im Rahmen eines gemeinsamen Kick-off-Calls werden wir eure Launch-Meilensteine individuell diskutieren und für die erste Hälfte der Förderphase verabschieden; ein gemeinsames Erwartungsbild an die zukünftige Zusammenarbeit erarbeiten; Herausforderungen und Bedarfe besprechen und Fristen abstimmen.

Sind nach den individuellen Kick-off-Calls alle Förderpartner*innen der aktuellen Ausschreibungsphase an Bord, so folgt anschließend ein gemeinsamer digitaler Kick-off-Workshop als Gruppe. Bei dieser Gelegenheit lernen sich die Förderpartner*innen nicht nur untereinander besser kennen, sondern stellen auch ihre Vorhaben einander vor, sammeln Feedback oder tauschen Erfahrungswerte aus und äußern ihre Wünsche und die Ressourcen, die sie in die Gemeinschaft aller Förderpartner*innen einbringen können.

Was sind die Erwartungen an den Umfang und die Frequenz für die Förderberichte?

Wir sehen einen schriftlichen Abschlussbericht nach Ende der Förderzeit vor. Zusammen mit dem Bericht ist zudem ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis einzureichen.

Die Fragen für das Berichtswesen sind eurem Förder- bzw. Kooperationsvertrag als Anlage beigefügt.

Für den gesamten Förderzeitraum sind mindestens ein Halbzeit- und ein Abschlussgespräch vorgesehen:

  • Kick-off-Call

  • Halbzeitgespräch nach ca. sechs Monaten (Check-In Nr. 1)

  • Abschlussgespräch & -bericht nach ca. 12 Monaten (Check-In Nr. 2)

Wesentlicher Gegenstand der Gespräche ist der Umsetzungsstand der vereinbarten Launch-Meilensteine und die damit verbundenen Learnings sowie die Festlegung und Anpassung der Launch-Meilensteine für die folgenden sechs Monate, aber auch das Finanzreporting auf Grundlage der ursprünglichen Planung.

Die Förderphase einer Gruppe endet mit einem gemeinsamen Abschlussworkshop, bei dem die Organisationen die wichtigsten Erkenntnisse aus der Vorhabenumsetzung teilen.

Unsere Frage taucht nicht auf. Was sollen wir tun?

Wendet euch gern per E-Mail an funding@mediaforwardfund.org